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   LG Detmold, 19.09.1969 - 1 O 19/69   

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https://dejure.org/1969,6582
LG Detmold, 19.09.1969 - 1 O 19/69 (https://dejure.org/1969,6582)
LG Detmold, Entscheidung vom 19.09.1969 - 1 O 19/69 (https://dejure.org/1969,6582)
LG Detmold, Entscheidung vom 19. September 1969 - 1 O 19/69 (https://dejure.org/1969,6582)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Vertrages wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz ; Vertrag über tatsächliche Ermittlung von Erben und die Beschaffung der zur Verwirklichung des Erbrechtes dienenden notwendigen Unterlagen; Genealoge, der unbekannte Erben ermittelt, um sich von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 417
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.02.1965 - I 349/61 U

    Einordnung des Berufs eines Genealogen (Erbensucher) als selbständige Arbeit oder

    Auszug aus LG Detmold, 19.09.1969 - 1 O 19/69
    Wie der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 24. Februar 1965 (BStBl 1965 III S. 263) überzeugend ausgeführt hat, unterhält ein Genealoge, der unbekannte Erben ermittelt, um sich von diesen gegen ein Erfolgshonorar mit der Durchsetzung der Erbansprüche beauftragen zu lassen, ein gewerbliches Unternehmen, denn seine Tätigkeit stellt sich als eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht im allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird, dar.
  • BFH, 07.10.1960 - VI 179/58
    Auszug aus LG Detmold, 19.09.1969 - 1 O 19/69
    Die Nachlaßakten 43 c VI 179/58 Amtsgericht ... waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Das Berufungsgericht hat sich auch hinreichend mit dem Einwand der Beklagten auseinandergesetzt, die Erbensuche könne nicht sinnvoll ohne anschließende Nachlaßregulierung wahrgenommen werden (so auch LG Detmold MDR 1970, 417 f [LG Detmold 19.09.1969 - 1 O 19/69]); ohne die spätere entgeltliche Erhebung der Erbschaft sei das "vorfinanzierte" Aufsuchen von Erben nicht rentabel.

    Entfällt nach alledem die Anwendung des Ausnahmetatbestandes des Art. 1 § 5 Nr. 1 RBeratG bereits deshalb, weil - gemessen an der Bedeutung und Tragweite der Gesamttätigkeit der Beklagten - nicht die Erbensuche, sondern die entgeltliche Nachlaßregulierung im Vordergrund steht, so kommt es auf die weitere Frage nicht an, ob ein Geschäftsbetrieb der vorliegenden Art überhaupt als "gewerbliche Unternehmung" im Sinne dieser Regelung anzusehen ist (verneinend Erbs/Kohlhaas/Meyer a.a.O. Art. 1 § 5 Anm. 2 a; Rennen/Caliebe a.a.O. Art. 1 § 5 Rdn. 14; a.A. LG Detmold MDR 1970, 417 [LG Detmold 19.09.1969 - 1 O 19/69] unter Berufung auf das zum Gewerbesteuerrecht ergangene Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.2.1965 - I 349/61 U, BStBl 1965 III S. 263 ff).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1991 - 9 S 3021/90

    Erteilung der Erlaubnis zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten in Form des

    c) Dieser Status ist auch nicht dadurch zugunsten der Antragstellerin verändert worden, daß sie im Gefolge des Urteils des Landgerichts Detmold vom 19.9.1969, MDR 1970, 417 davon ausging, die Tätigkeit der gewerblichen Erbensucher sei eine Tätigkeit im Sinne von Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG, also eine rechtsbesorgende bzw. rechtsberatende Hilfs- oder Nebentätigkeit zum Hauptberuf, und eine Rechtsbesorgungserlaubnis sei daher nicht vonnöten.
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